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   OLG München, 07.04.2000 - 10 U 4990/99   

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OLG München, 07.04.2000 - 10 U 4990/99 (https://dejure.org/2000,13938)
OLG München, Entscheidung vom 07.04.2000 - 10 U 4990/99 (https://dejure.org/2000,13938)
OLG München, Entscheidung vom 07. April 2000 - 10 U 4990/99 (https://dejure.org/2000,13938)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sturz eines Busfahrgastes durch automatisch schließende Tür als unabwendbares Ereignis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 332
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 14.02.1994 - 5 U 3326/93

    Verkehrssicherungspflicht bei automatischem Türschließungssystem eines

    Auszug aus OLG München, 07.04.2000 - 10 U 4990/99
    Da aber hierbei nur nicht gefährdende Ansprechkräfte benötigt werden, um das Einklemmen zu verhindern, kann der Sturz nur auf ein Erschrecken und Zurückweichen der Kl. und nicht auf fehlende Sicherungseinrichtungen zurückgeführt werden (vgl. auch OLG Nürnberg, DRsp-ROM Nr. 1995/9386 = DRsp I (145) 428 a = NZV 1995, 72 ).
  • OLG Nürnberg, 24.05.1989 - 4 U 77/89

    Unfall eines Omnibusfahrgastes; Einsteigen in Linienbus; Automatisches Schließen

    Auszug aus OLG München, 07.04.2000 - 10 U 4990/99
    Dass bei einem ähnlichen Unfall die Haftung der Bahn nicht vollständig ausgeschlossen wäre, ergibt sich aus deren weitergehenden Haftung nach § 1 Abs. 2 HaftpflG (vgl. OLG Nürnberg, DRsp-ROM Nr. 1992/9963 = DRsp II (294) 239 c-d = NZV 1989, 354 ).".
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2006 - 19 U 10/06

    Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung durch Einsatz von automatischen Türen

    Es muss allerdings durch geeignete bauliche Maßnahmen sichergestellt sein, dass eine Gefährdung von Personen innerhalb und außerhalb durch sich schließende Türen nicht zu erwarten ist (KG, MDR 2004, 937, zitiert nach JURIS, Rn. 27/28; OLG München, VersR 2002, 332, ziert nach juris, Rn, 8).
  • LG Wuppertal, 25.01.2006 - 19 O 304/05

    Anspruch auf Schadensersatz aus abgetretenem Recht; Verletzung von

    Ein derartiger Schadensfall ist bereits mehrfach in der obergerichtlichen Rechtsprechung als auf der Grundlage des § 823 BGB nicht schadensersatzpflichtig angesehen worden (KG Berlin MDR 2004, 937; OLG München VersR 2002, 332; OLG Nürnberg VersR 1995, 233; OLG Nürnberg VersR 1989, 969).

    Als unfallursächlich kommt insofern ausschließlich in Betracht, dass die Geschädigte sich keinen sicheren Halt verschafft hat und/oder - durch die Berührung mit der Tür erschrocken - falsch reagiert hat (vgl. OLG München VersR 2002, 332).

  • KG, 15.01.2004 - 22 U 66/03

    Keine Haftung für den Sturz eines Fahrgastes wegen Berührung mit einer

    Ein solcher Schadensfall ist mehrfach in der obergerichtlichen Rechtsprechung als nicht schadensersatzpflichtig beurteilt worden (vgl. OLG Nürnberg, Urt. vom 24.05.1989, 4 U 77/89, in: VersR 1989, 969; OLG Nürnberg, Urt. vom 14.02.1994, 5 U 3326/93, in: VersR 1995, 233 (Revision wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 15.11.1994, VI ZR 134/94, nicht angenommen); OLG München, Urt. vom 07.04.2000, 10 U 4990/99, in: VersR 2002, 332).
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   OLG München, 07.04.2000 - 10 U 4990/00   

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OLG München, 07.04.2000 - 10 U 4990/00 (https://dejure.org/2000,37377)
OLG München, Entscheidung vom 07.04.2000 - 10 U 4990/00 (https://dejure.org/2000,37377)
OLG München, Entscheidung vom 07. April 2000 - 10 U 4990/00 (https://dejure.org/2000,37377)
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Volltextveröffentlichung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; StVG § 7
    Sturz eines Busfahrgastes wegen Berührung mit automatisch schließender Tür

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 332
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